Diverse Rechtsvorschriften regeln die Erfordernis für die Bestellung von Umweltbeauftragten und anderen verantwortlichen Personen in Unternehmen. Die bestellten Beauftragten sind teilweise sogar verpflichtet, die erforderliche Fach- oder Sachkunde gegenüber der zuständigen Behörde nachzuweisen. Nach geltendem Recht können viele Beauftragte auch als externe Bestellte für ein Unternehmen tätig werden. Wir bieten unseren Kunden die externe Tätigkeit folgender Beauftragter an:
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