Gutachten über Abfall-Lager- und Entsorgungsanlagen, Deponien, Gruben und Brüche im Rahmen einer externen Anlagenüberwachung
Gutachten über die Einstufung von Abfällen nach der Abfallverzeichnisverordnung [AVV], über das Ende der Abfalleigenschaft, sowie über Nebenprodukte
Erstellung von Antragsunterlagen und Beratung im Rahmen von Genehmigungsverfahren, i.W. für Abfall-Lager- und Behandlungsanlagen nach:BImSchG, Baurecht (inkl. Vorgaben nach WHG, Naturschutzrecht, ArbSchG, BetrSichV, ArbStättV u.a.
Durchführung von Schulungen für Dritte und auf Basis eigener Anerkennungen:Inhouse-Schulungen und externe Seminare
Fachkunde für Entsorgungsfachbetriebe (Grund- und Fortbildungskurse) für Leitungspersonen in Entsorgungsfachbetrieben
Fachkunde für Abfalltransportbetriebe (Grund-und Fortbildungskurse) für verantwortliche Personen in Abfalltransportbetrieben
Fachkunde für Betriebsbeauftragte für Abfall, Immissionsschutz und Störfall
Unterstützung bei der Überführung von Anlagen in das Störfallrecht auf Grundlage der neuen KAS-61
Sachkundeschulungen im wesentlichen im Bereich der Abfallentsorgung nach den Vorgaben des Kreislaufwirtschaftsgesetzes sowie dessen untergesetzlichen Rechtsverordnungen
Beratung von „Handwerksbetrieben“ (Unternehmen, die Abfälle im Rahmen ihrer wirtschaftlichen Tätigkeiten sammeln,
befördern, handeln oder makeln) hinsichtlich der Erfüllung ihrer nach den Vorgaben des KrWG und dessen
Rechtsverordnungen vorgegebenen Aufgaben und Pflichten
Gestellung einer externer Fachkraft für Arbeitssicherheit
Gestellung externer Verkehrsleiter für den Güterkraftverkehr
Beratung von Abfallbeauftragten u.a. Beauftragten in Produktionsbetrieben
Ausbau von Entsorgungsbetrieben als Entsorgungsfachbetriebe nach § 56 i.V.m. § 57 KrWG
Zertifizierung von Entsorgungsfachbetrieben für Technische Überwachungsorganisationen (Beauftragter Sachverständiger nach § 15 Abs. 1 Nr. 2 EfbV )
Beratung von „Handwerksbetrieben“ (Unternehmen, die Abfälle im Rahmen ihrer wirtschaftlichen Tätigkeiten sammeln,
befördern, handeln oder makeln) hinsichtlich der Erfüllung ihrer nach den Vorgaben des KrWG und dessen Rechtsverordnungen vorgegebenen Aufgaben und Pflichten
Beratung i.W. von Entsorgungsbetrieben und Transportbetrieben, auch Abfallerzeugern bei Problemen mit der Entsorgung von Abfällen, mit Erlaubnissen, Anzeigen und Genehmigungen, bei Problemen mit Behörden, etc. im Bereich Abfall/Entsorgung, technischer Umweltschutz, Vertrieb
Beauftragter Dritter für Abfallerzeuger im Rahmen des elektronischen Nachweisverfahrens für den Nachweis bei der Entsorgung gefährlichen Abfälle / inkl. Beratung im Rahmen des elektronischen Nachweisverfahren
Interimsmanager in Entsorgungsfirmen
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