Unsere Leistungen im überblick

  • Gutachten über Abfall-Lager- und Entsorgungsanlagen, Deponien, Gruben und Brüche im Rahmen einer externen Anlagenüberwachung
  • Gutachten über die Einstufung von Abfällen nach der Abfallverzeichnisverordnung [AVV], über das Ende der Abfalleigenschaft, sowie über Nebenprodukte
  • Erstellung von Antragsunterlagen und Beratung im Rahmen von Genehmigungsverfahren, i.W. für Abfall-Lager- und Behandlungsanlagen nach:BImSchG, Baurecht (inkl. Vorgaben nach WHG, Naturschutzrecht, ArbSchG, BetrSichV, ArbStättV u.a.
  • Durchführung von Schulungen für Dritte und auf Basis eigener Anerkennungen:Inhouse-Schulungen und externe Seminare
  • Fachkunde für Entsorgungsfachbetriebe (Grund- und Fortbildungskurse) für Leitungspersonen in Entsorgungsfachbetrieben
  • Fachkunde für Abfalltransportbetriebe (Grund-und Fortbildungskurse) für verantwortliche Personen in Abfalltransportbetrieben
  • Fachkunde für Betriebsbeauftragte für Abfall, Immissionsschutz und Störfall
  • Sachkundeschulungen im wesentlichen im Bereich der Abfallentsorgung nach den Vorgaben des Kreislaufwirtschaftsgesetzes sowie dessen untergesetzlichen Rechtsverordnungen
  • Beratung von „Handwerksbetrieben“ (Unternehmen, die Abfälle im Rahmen ihrer wirtschaftlichen Tätigkeiten sammeln,
  • befördern, handeln oder makeln) hinsichtlich der Erfüllung ihrer nach den Vorgaben des KrWG und dessen
  • Rechtsverordnungen vorgegebenen Aufgaben und Pflichten
  • Gestellung externer Umweltbeauftragter:Abfallbeauftragter; Immissionsschutzbeauftragter, Störfallbeauftragter, Gewässerschutzbeauftragter, Gefahrgutbeauftragter
  • Gestellung einer externer Fachkraft für Arbeitssicherheit
  • Gestellung externer Verkehrsleiter für den Güterkraftverkehr
  • Beratung von Abfallbeauftragten u.a. Beauftragten in Produktionsbetrieben
  • Ausbau von Entsorgungsbetrieben als Entsorgungsfachbetriebe nach § 56 i.V.m. § 57 KrWG
  • Zertifizierung von Entsorgungsfachbetrieben für Technische Überwachungsorganisationen (Beauftragter Sachverständiger nach § 15 Abs. 1 Nr. 2 EfbV )
  • Beratung von „Handwerksbetrieben“ (Unternehmen, die Abfälle im Rahmen ihrer wirtschaftlichen Tätigkeiten sammeln, befördern, handeln oder makeln) hinsichtlich der Erfüllung ihrer nach den Vorgaben des KrWG und dessen Rechtsverordnungen vorgegebenen Aufgaben und Pflichten
  • Beratung i.W. von Entsorgungsbetrieben und Transportbetrieben, auch Abfallerzeugern bei Problemen mit der Entsorgung von Abfällen, mit Erlaubnissen, Anzeigen und Genehmigungen, bei Problemen mit Behörden, etc. im Bereich Abfall/Entsorgung, technischer Umweltschutz, Vertrieb
  • Beauftragter Dritter für Abfallerzeuger im Rahmen des elektronischen Nachweisverfahrens für den Nachweis bei der Entsorgung gefährlichen Abfälle / inkl. Beratung im Rahmen des elektronischen Nachweisverfahren
  • Interimsmanager in Entsorgungsfirmen