Unsere Kunden betreuen wir im Genehmigungsmanagement von Abfall-
Lagern, Abfallbehandlungs- und Entsorgungsanlagen.
Diesbezügliche Themen sind beispielsweise:
Die Erarbeitung der für die Beantragung der Genehmigungen erforderlichen Unterlagen erfolgt nach den Vorgaben des Bundesimmissionsschutzgesetztes (BImSchG), der 9. Verordnung zum
Bundesimmissionsschutzgesetz (9. BImSchV) sowie den Anforderungen der zuständigen Behörden für Genehmigungen nach §4 BImSchG sowie für wesentliche Änderungen bestehender Genehmigungen nach §16 Abs. 1 BImSchG.
Unsere Leistung umfasst:
Darüber hinaus sind wir unseren Kunden bei der Umsetzung der Genehmigungen behilflich und
erarbeiten Anzeigen nach §15 Abs. 1 BImSchG.
Ein besonderes Augenmerk liegt auf der Aktualisierung der Einstufung
bestehender Anlagen in den Anhang 1 der 4. BImSchV, die vormals baurechtlich genehmigt wurden oder deren Einstufung noch auf einer
früher gültigen Formulierung des (ehemaligen) Anhang bzw. (jetzigen) Anhang 1 der 4. BImSchV beruhen.
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